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Kirchgemeindeversammlung

Gestützt auf § 152 der Kirchenordnung werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 17. November  2024 folgende Beschlüsse veröffentlicht.

1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 23. Juni 2024

2. Genehmigung des Budget 2025 mit dem Steuerfuss von 21%

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden.

Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.

Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit Bekanntgabe (§§ 145, 147 abs. 1 KO)

Kirchenpflege der Reformierten Kirchgemeinde Birrwil