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Kirchgemeindeversammlung

Gestützt auf § 152 der Kirchenordnung werden im Anschluss zur Kirchgemeindeversammlung vom 18. Juni 2023 folgende Beschlüsse veröffentlicht.

1. Genehmigung des Protokolls der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 27. November 2022

2. Genehmigung der Rechnung 2022

3. Genehmigung zur Drittvermietung des Pfarrhauses

Gegen Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung kann das Referendum ergriffen werden.

Es ist durch 20 Stimmberechtigte innert 10 Tagen seit Beschlussfassung bei der Kirchenpflege schriftlich anzumelden, wenn es innert 30 Tagen nach der Kirchgemeindeversammlung von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet und eingereicht wird.

Erlasse, Beschlüsse, Wahlen und Abstimmungen können mit Beschwerde beim Kirchenrat angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage seit Bekanntgabe (§§ 145, 147 abs. 1 KO)

Kirchenpflege Birrwil